Blaubacher Mitteilungsblatt (1971)

Aus Dorfgeschichte Blaubach
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Inventarnummer
31
Aufbewahrungsort
Fundort
Keine Angabe
Alter
1971

Beschreibung: Dieses Heft mit der Inventarnummer 31 ist drei mal vorhanden.

Bevölkerungsstruktur 1971

Diese Ausgabe beginnt mit der Aufschlüsselung der Einwohner Blaubachs. Bei der letzten Volkszählung am 06.06.1961 betrug die Einwohnerzahl 364. Innerhalb von knapp acht Jahren stieg die Einwohnerzahl auf 450 Einwohner. Blaubach entwickelt sich immer mehr zu einer attraktiven Wohngemeinde. Zahlreiche Kinder beleben das Dorfbild. Gezählt wurden nur die schulpflichtigen Kinder: 27 Kinder besuchen die Grundschule, 15 Kinder besuchen die Haupt- und 15 Kinder die Realschule oder das Gymnasium.

Namentlich genannt werden hier auch die älteren Bürger der Gemeinde:

Frieda Ruth, geb. 10.11.1885 Ema Schön, geb. 12.10.1891 Ludwig Simon, geb. 17.11.1899, Elisabeth Ruth, geb. 05.06.1889, Otto Schultheis, geb. 22.07.1891 und Daniel Ruth, geb. 06.01.1892

Im Durchschnitt sind die ältesten Bürger 1961 um die 70 Jahre alt. Vergleicht man dieses Alter mit dem Durchschnittsalter der der heutigen Zeit (2012) so sind diese nahezu jungen Menschen.


Baumaßnahmen

Die Entwicklung der Einwohnerzahl führt automatisch zur Vergrößerung der Gemeinde. Das Dorf wächst in die Breite in Richtung Kusel bis zum Untersten Wald. Wenn die Erweiterung des Bebauungsgebietes „Äckerchen“ zum Zuge kommt, dann wird auch bald Waldhausen (5 Anwesen aus Richt. Ortslage betrachtet vorm Wald, heutiger Straßenname Blaubacher Str.) „eingemeindet“ werden. Zu diesen Baumaßnahmen gehören auch die Ortsbeleuchtung und die Wasserversorgung in der Gemeinde.

Im Mitteilungsblatt werden Kosten genannt: Die Gesamt kosten der Ortsbeleuchtung belaufen sich auf rund 36 000 DM. Der Anteil der Gemeinde beträgt 13 450 DM. Nach den geltenden Bestimmungen übernimmt die Gemeinde 20% der Kosten. Der große Anteil von 80% wird auf die Anlieger verteilt. Die Umlage wird auf 105 Haushalte verteilt. Hier wird darauf hingewiesen, dass die Kosten sich stetig erhöhen und ein Aufschieben der Baumaßnahme nur zur Kostensteigerung führt. Im Mitteilungsblatt wird das Für und Wider der Baumaßnahme erläutert und um Verständnis gebeten.

Zur Wasserversorgung zählt auch die Erneuerung der Wasseruhren in den verschiedenen Haushalten. Diese Kosten sorgen für Unmut in der Gemeinde. Doch im Mitteilungsblatt werden die Gründe dargestellt. Um den chronischen Wassermangel in der Gemeinde zu beseitigen soll das Ortsnetz an den Hochbehälter der Bundeswehr auf dem Ödesberg angeschlossen u werden. Bisher wurde das fehlende Wasser durch die Tankwagen der Kuseler Feuerwehr herangeschafft. Der Kubikmeter Wasser soll erfahrungsgemäß um eine DM kosten. Der genaue Preis wird errechnet, wenn der ungefähre Verbrauch fest steht.

Zu dieser Zeit wird der Wasserleitungs- und Kanalbau in der Kuseler Straße ausgeführt. Zwei nachteilige Punkte gilt es hier zu beseitigen: a) der Engpass in der Wasserversorgung des Baugebietes Äckerchen und Kuseler Straße soll beseitigt werden. b) die Hausabwässer in der Kuseler Straße sollen beseitigt werden. Gerade die unter Punkt b) genannte Maßnahme führt zu einer erheblichen Verbesserung der Wohnqualität (keine Ableitung der Abwässer in die offene Straßenrinne). Unangenehme Gerüche werden beseitigt und die Hygiene verbessert.

Erläutert und begründet wird die Notwendigkeit des Wasserleitungsbaus auch die Darstellung der Bürgerinitiative im ersten Nachkriegsjahr. Es waren nur sechs Häuser, deren Anwohner das ewige Wassertragen leid waren. Sie verlegten provisorisch eine Wasserleitung vom Haus Schulstraße 2-4 quer durch das Gelände zu Matzenberg 14 und von dort die Kuseler Straße talwärts. Als in der Dorfmitte die Hauptleitung unterbrochen war, wurden auch die restlichen Häuser in der Straße bis zur Ortsmitte – Matzenberg 2 - mit dieser zu dünnen Leitung versorgt. Eine Möglichkeit den Schaden zu beheben gab es nicht. Dann wurde auch noch das Baugebiet Äckerchen an diese Notleitung angeschlossen. Die Folgen waren abzusehen. Wenn ein Neubau das Wasser anzapfte, gab es für das darüber liegende Haus keinen Tropen mehr. Mit jedem neuen Hausbau wurde die Lage verständlicherweise katastrophaler. In diesem Mittelungsblatt wird mit Hilfe einer Skizze die Situation verdeutlicht.

Grundstückskäufe der Gemeinde

Der Garten Königstein wird aufgekauft, ebenso erwirbt die Gemeinde den Garten Clos in der Ortsmitte. Auf diesen Flächen soll eine Omnibuswartehalle errichtet und künftig die Kerwe abgehalten werden. Die Gemeinde hat die Erstellung des Bebauungsplanes Äckerchen in Auftrag gegeben. Ziel ist, die Schaffung einer dringend notwendigen und zweckmäßigen Zufahrt zum bestehenden Baugebiet und zu dem die Bereitstellung von preiswerten Baugrundstücken.

In diesem Mitteilungsblatt wird dies auch begründet, um so den Bürgern verschiedene Maßnahmen verständlich zu erläutern. So wird erklärt, dass aktuell die zum Baugebiet führende Straße eine Steigung von 18% aufweist. Die Nachteile im Winter sind bekannt und ersichtlich, die Beschwerden für die künftigen Bauherren, die über diese Straße Baumaterial anliefern müssen, werden aufgezählt.

Da man sich dem Mittelzentrum zugehörig fühlt, scheint die Einmündung einer neuen Straße bei Baukilometer 0,710 der K 22 optimal. Gleichzeitig befinden sich alle Baugrundstücke im Besitz von Bauwilligen und die Nachfrage nach Bauplätzen ist groß. Die Entscheidung 22 zusätzliche Baugrundstücke zur Verfügung zu stellen wird durch diese Gründe gefestigt. Alle Bürger sind also durch das Mitteilungsblatt auf künftige Beschlüsse vorbereitet und nicht überrascht, wenn die erste Baugrube ausgehoben wird.

Heftende - Danksagungen, Bitten und eine Mahnung

Das letzte Drittel des Mitteilungsblattes ist Zeilen des Dankes, der Bitte und der Mahnung vorbehalten. Der Dank richtet sich an folgende Personen und Gruppen:

Es wird um Folgendes gebeten:

  • Es soll kein Müll mehr auf die frühere Blaubacher Müllkippe gefahren werden.
  • Auch die Einfahrt zum Heidengraber Weg ist nicht als Müllkippe gedacht.

Ein Wort der Mahnung:

  • “Halbstarke“ üben sich an den Leitpfählen der K 22 im Untersten Wald. Es folgt der Hinweis, dass dies keine Trainingsgeräte zur Erprobung der Muskelkraft sind.

Verkaufsanzeige:

  • Die Gemeinde verkauft Mutterboden aus dem Garten Clos. Herr Mahler unterstützt beim Kauf. Der Kubikmeter kosten 20DM.

Hinweise auf das Bundeskindergeldgesetzes und Gebühren

Ganz zum Ende des Mitteilungsblattes wird im Inkrafttreten des Bundeskindergeldgesetzes erzählt. Es ist zum 01.09.1970 mit Änderungen, die für manche bedeutend sind, in Kraft getreten.

  • Die Jahreseinkommensgrenze für die Gewährung von Kindergeld für das zweite Kind wurde erhöht – von 7.800DM auf künftig 13.200DM.
  • Für das dritte Kind wurde das Kindergeld von 50DM auf 60DM erhöht.


Im nächsten Abschnitt werden die Sätze folgender Steuern, Gebühren und Beträge bekannt gemacht.

  1. Grundsteuer A = 200 v.H.
  2. Grundsteuer B = 220 v.H.
  3. Gewerbesteuer n. Ertrag u. Kapital = 300 v.H.
  4. Lohnsummensteuer = 500 v.H.
  5. Hundesteuer für den 1. Hund = 12DM
    für den 2. Hund = 23DM
    für jeden weiteren Hund = 48DM
  6. Beiträge nach §8 KAG (Kommunalabgabegesetz)
    Beiträge für Feld u. Waldschutz pro ha 2DM
    Beiträge für Unterhaltung der Wirtschaftswege pro ha 23DM
  7. Wasserbezugsgebühren
    je Hausanschluss im Jahr = 12DM
    je Person im Jahr = 8DM
    je Stück Großvieh im Jahr = 5DM
  8. Müllabfuhrgebühren
    je Eimer im Monat 2DM
    künftig je Eimer im Monat 2,80DM
  9. Kanalgebühren
    Grundgebühr je Hausanschluss im Jahr = 10DM
    je Person im Jahr = 3DM