Blaubacher Flurbereinigung
Dieser von Martin Pfeiffer erstellte Artikel basiert im Wesentlichen auf Angaben von zwei im Kuseler Tageblatt am 24. Januar 1953 und am 22. Dezember 1960 erschienenen von Emil Clos verfassten Zeitungsberichten.
Siehe hierzu auch den Eintrag "Band mit gesammelten Zeitungsartikeln von Emil Clos" (Inventarnummer 360).
Mit der zunehmenden Technisierung setzte in den Nachkriegsjahren ein riesiger Strukturwandel in der Landwirtschaft ein, welcher bis heute anhält. Der Artikel vom 02.12.1953 belegt, dass anfangs ein Großteil der kleinen Landbesitzer einer Flächenzusammenlegung sehr kritisch gegenüber stand. Man befürchtete schlichtweg einen Angriff auf das Eigentum. Erst nach einer am 13. März 1953 durchgeführten Vollversammlung setzte sich dann doch schnell die Erkenntnis durch, dass eine Zusammenlegung der vormals völlig zersplitterten Parzellen unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Landwirtschaft sei.
Nachdem frühere Verfahren nicht über das Planungsstadium hinaus gekommen waren wurde das erste richtige Flurreinigungsverfahren in Blaubach am 01. Januar 1954 gestartet. Bei damals 229 beteiligten Grundbesitzern war abgesehn von der Ortslage die komplette Gemarkungsfläche mit 317 Hektar einschließlich 80 Hektar Gemeinde- und Privatwald in das Verfahren einbezogen. Die Wertverhältnisse wurden der Bodenschätzung des Jahres 1952 entnommen und entsprechend ergänzt.
Im Zuge des Verfahrens wurden teilweise alte und zu steile Wirtschaftswege aufgegeben, während andere Orts- und Verbindungswege neu geschaffen wurden. Steile Wege wurden teilweise "geteert". Um die neuen Flurstücke, oft vier bis sechs Hektar groß, wurden neue Wirtschafts- und Abfuhrwege angelegt.
Der Landwirt August Clos nahm die Flurbereinigung zum Anlass seinen Betrieb auszusiedeln. Der neue als Rothengründer Hof bezeichnete Betrieb wurde im Zuge der Flurbereinigung von vormals 10 Hektar auf 17 Hektar aufgestockt. Auch die übrigen landwirtschaftlichen Betriebe erhielten durch Besitzumwandlungen und Aufstockung auf Betriebsgrößen bis zu 20 und 25 Hektar ein für die damalige Zeit den Ertrag steigerndes modernes Gepräge.
Die Besitzeinweisung in die neuen Grundstücksverhältnisse erfolgte nach 5-jähriger Verfahrensdauer im Herbst 1959. Fünf Beteiligte machten damals von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch. Deren Beschwerden konnte aber bei Lokalterminen ausgeräumt werden.
Die Grundbucheintragungen der neuen Feldzuteilungen werden im Artikel für 1961 angekündigt.
Mit den Abschlussarbeiten von Wiesendrainage und restlichem Wegebau dürfte das Verfahren in dem, dem Erscheinen des Zeitungsartikels folgenden Frühjahr, also in 1961 zu Ende gegangen sein.
Als Kosten für das Umlegungsverfahren, welche aus jährlichen Umlagen von 20 bis 30 Mark je Hektar und erheblichen Landesbeihilfen bestritten wurden, werden im Artikel für die Endabrechnung 150 bis 180 Mark pro Hektar angegeben.