Fremdenverkehrsgemeinde
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In Rheinland-Pfalz (RLP) gab es früher eine Vielzahl staatlich anerkannter Fremdenverkehrsgemeinden, die sich durch Wanderwege, Freizeitanlagen und Tourismusangebote auszeichneten.
Die Gemeinde Blaubach erhielt die staatliche Anerkennung als Fremdenverkehrsgemeinde in der Phase des touristischen Aufschwungs nach der Verwaltungsreform von 1972.
Die Bezeichnung wurde in Rheinland-Pfalz ab Anfang 2016 abgeschafft, um das Kurortegesetz an bundeseinheitliche Standards anzupassen.