Verwundetenabzeichen

Aus Dorfgeschichte Blaubach
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Verwundetenabzeichen (1939) in Schwarz

Das Verwundetenabzeichen (1939) war ein Ehrenzeichen des nationalsozialistischen Deutschen Reiches, das während des Zweiten Weltkriegs verliehen wurde. Am 1. September 1939, dem Tag des deutschen Angriffs auf Polen, erließ Adolf Hitler die Verordnung über die Stiftung des Verwundetenabzeichens (1939). Ab diesem Zeitpunkt sollte das von Kaiser Wilhelm II. gestiftete Verwundetenabzeichen von 1918 nicht mehr zur Verleihung kommen. Im Polenfeldzug, aber auch noch bei der Besetzung Norwegens (Unternehmen Weserübung), war dies jedoch kaum umzusetzen, da das neue Verwundetenabzeichen (1939) noch nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stand, um alle verwundeten Soldaten (bis Mitte 1940 ca. 40.000) mit dem neuen Abzeichen zu beleihen.

Das Verwundetenabzeichen (1939) sollte all diejenigen Soldaten auszeichnen, die im Zweiten Weltkrieg durch Feindeinwirkung, unverschuldet durch eigene Kampfmittel oder schwere Erfrierungen bei Kampfhandlungen verletzt oder kriegsversehrt wurden. Die Stufeneinteilung folgte dabei dem Verwundetenabzeichen von 1918 und war:

für ein- und zweimalige Verwundung Schwarz, für drei- und viermalige Verwundung Silber und für mehr als vier Verwundungen Gold.

Bei schweren Verletzungen konnte ggf. auch eine Stufe übersprungen werden. Verwundungen im Ersten Weltkrieg, in den Revolutionswirren 1918/19 sowie den Grenzschutzkämpfen (Schlesien 1918-21, Kärnten 1918/19), im Spanischen Bürgerkrieg und dem Attentat vom 20. Juli 1944 wurden bei der Bestimmung der jeweiligen Stufe angerechnet.

Die Anzahl der genauen Verleihungen kann aufgrund der unübersichtlichen und zum Teil widersprüchlichen Verleihungspraxis nicht mehr exakt festgestellt werden. Die einschlägige Literatur zu diesem Thema geht von bis zu 4 Millionen Verleihungen (aller Stufen), nur für Wehrmachtangehörige, aus. Diese Zahl scheint jedoch unrealistisch. Das Verwundetenabzeichen (1939) selbst war eine Massenauszeichnung der deutschen Wehrmacht. Zieht man als Grundlage die Gesamtpersonalstärke der Wehrmacht von 1939 bis 1945 mit ca. 19 Millionen heran und hält fest, dass sich ein Großteil dieser Soldaten im Laufe des Krieges ein- oder mehrmalige Verwundungen zugezogen hat, so ist eine Verleihungszahl aller Klassen mit ca. 10 Millionen innerhalb der Wehrmachtverbände wahrscheinlich. Diese Zahl ist jedoch als ungenau anzusehen, da das Verwundetenabzeichen letztlich auch einer unbekannten Anzahl von Zivilisten (in erster Linie Arbeiter und Angestellte) an der Heimatfront verliehen worden ist. In den letzten beiden Kriegsjahren wurden dann auch Reichsbahnangehörige, Reichsarbeitsdienstler, HJ-Angehörige als Luftwaffenhelfer, freiwillige Krankenschwestern, HJ-Angehörige im Volkssturm und sogar andere Jugendliche in die Verleihungsbedingungen aufgenommen. Hinzuzuzählen sind des Weiteren eine unbekannte Anzahl von Verleihungen an ausländische Soldaten und diversen Hilfstruppen, die, obwohl sie lt. Stiftungsverordnung unzulässig war, doch praktiziert worden ist. Die Gesamtanzahl der Verleihungen für alle Stufen dürfte geschätzt, bei etwa 12 bis 15 Millionen gelegen haben.

Der vorstehende Text ist weitgehend aus dem entsprechenden WIKIPEDIA-Eintrag übernommen. Das auf unserer Abbildung gezeigte "Verwundetenabzeichen (1939) in Schwarz" stammt aus dem Nachlass von Friedrich Morgenstern (1910-1985).

Quellen: