Fürsorgebeauftragter
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Der Fürsorgebeauftragte einer Gemeinde hat alle Rechten und Pflichten eines ordnungsgemäß gewählten Ortsbürgermeisters. Als in 2014 in Blaubach kein Ortsbürgermeister zu finden war hat die Aufsichtsbehörde vorübergehend den Verbandsbürgermeister der damaligen VG Kusel Herrn Dr. Stefan Spitzer zum Fürsorgebeauftragen bestellt.
Quelle: Zeitungsartikel "Blaubacher Modell" gescheitert (Belegnummer 668)